Beratung

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Wir sind da, wo Sie uns brauchen.

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Gesundheitliche Vorsorge-Planung

Ethische Fallberatung

Gesundheitliche Vorsorge-Planung

Gesundheitliche Vorsorge-Planung

rechtzeitig Vorsorgen

rechtzeitig Vorsorgen

GVP bedeutet Gesundheitliche Vorsorgeplanung.

Manche sprechen auch von ACP, dem Advance Care Planning.

Beide Bezeichnungen meinen denselben Prozess: die Beratung zu Fragen der künftigen medizinischen Behandlung und der pflegerischen Versorgung am Lebensende.

Ein zunehmendes Lebensalter und chronische, fortschreitende Erkrankungen können Anlass sein, sich zu fragen, wie man künftig behandelt werden möchte. Welche Maßnahmen sind in der aktuellen Lebenssituation sinnvoll? Wie sind die persönlichen Vorstellungen vom guten Leben?

Die moderne Medizin bietet viele Behandlungsoptionen, nicht alle passen für jeden Menschen in der letzten Lebensphase. Manche Menschen möchten bei gesundheitlichen Problemen stets die Möglichkeiten der Akutmedizin und des Krankenhauses nutzen.

Immer mehr Menschen aber entscheiden sich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und wünschen sich eine gute Linderung der Beschwerden.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung soll sicherstellen, dass individuelle Behandlungswünsche respektiert und umgesetzt werden.

GVP bedeutet Gesundheitliche Vorsorgeplanung.

Manche sprechen auch von ACP, dem Advance Care Planning.

Beide Bezeichnungen meinen denselben Prozess: die Beratung zu Fragen der künftigen medizinischen Behandlung und der pflegerischen Versorgung am Lebensende.

Ein zunehmendes Lebensalter und chronische, fortschreitende Erkrankungen können Anlass sein, sich zu fragen, wie man künftig behandelt werden möchte. Welche Maßnahmen sind in der aktuellen Lebenssituation sinnvoll? Wie sind die persönlichen Vorstellungen vom guten Leben?

Die moderne Medizin bietet viele Behandlungsoptionen, nicht alle passen für jeden Menschen in der letzten Lebensphase. Manche Menschen möchten bei gesundheitlichen Problemen stets die Möglichkeiten der Akutmedizin und des Krankenhauses nutzen.

Immer mehr Menschen aber entscheiden sich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und wünschen sich eine gute Linderung der Beschwerden.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung soll sicherstellen, dass individuelle Behandlungswünsche respektiert und umgesetzt werden.

Wie sieht ein GVP-Prozess aus?

Wie sieht ein GVP-Prozess aus?

Speziell ausgebildete Berater:innen, die aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens kommen, unterstützen die Person, ihre Wünsche und Vorstellungen zu finden, zu reflektieren und individuelle, den eigenen Wertvorstellungen entsprechenden Behandlungsentscheidungen zu treffen.

Dabei werden in mehreren Gesprächen psychosoziale, seelsorgerische und pflegerische Bereiche angesprochen und zu verschiedenen medizinischen Behandlungsmaßnahmen beraten.

Speziell ausgebildete Berater:innen, die aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens kommen, unterstützen die Person, ihre Wünsche und Vorstellungen zu finden, zu reflektieren und individuelle, den eigenen Wertvorstellungen entsprechenden Behandlungsentscheidungen zu treffen.

Dabei werden in mehreren Gesprächen psychosoziale, seelsorgerische und pflegerische Bereiche angesprochen und zu verschiedenen medizinischen Behandlungsmaßnahmen beraten.

Inhalte der Gespräche könnten sein:

  • Welche Einstellung habe ich zu Leben, zu Krankheit und zum Sterben?


  • Wie ist meine aktuelle gesundheitliche Situation und soziale Einbindung?


  • Was ist mir in Bezug auf meine letzte Lebensphase wichtig?


  • Was habe ich für Erwartungen, Ziele, Sorgen, Ängste und Hoffnungen?


  • Wie sind meine spirituellen Bedürfnisse?


  • Sind meine Vorsorgedokumente die Richtigen?


  • Vorstellung von verschiedenen medizinischen Versorgungsstrukturen


  • Wie möchte ich in einem Notfall behandelt werden?


Inhalte der Gespräche könnten sein:

  • Welche Einstellung habe ich zu Leben, zu Krankheit und zum Sterben?


  • Wie ist meine aktuelle gesundheitliche Situation und soziale Einbindung?


  • Was ist mir in Bezug auf meine letzte Lebensphase wichtig?


  • Was habe ich für Erwartungen, Ziele, Sorgen, Ängste und Hoffnungen?


  • Wie sind meine spirituellen Bedürfnisse?


  • Sind meine Vorsorgedokumente die Richtigen?


  • Vorstellung von verschiedenen medizinischen Versorgungsstrukturen


  • Wie möchte ich in einem Notfall behandelt werden?


Auf Wunsch können An- und Zugehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer:innen an

den Gesprächen teilnehmen.

Bei schwierigen medizinischen Fragen werden behandelnde Ärzte/ Ärzt:innen hinzugezogen oder Fallbesprechungen organisiert.

Der Beratungsprozess wird sorgfältig dokumentiert.

Die Willensäußerungen können z. B. in Form einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/ oder eines Notfallbogens festgehalten oder angepasst werden und sollten im Falle einer Nichteinwilligungsfähigkeit gut nachvollziehbar und schnell zugänglich sein.

Die Personen, die an der medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligt sind, werden darüber informiert.

Bei Menschen, die zum Beratungszeitpunkt nicht mehr einwilligungsfähig sind, z. B. durch eine fortgeschrittene Demenz, können Zugehörige und / oder rechtliche Vertreter:innen stellvertretend dem mutmaßlichen Willen entsprechende Entscheidungen treffen. Dabei sind auch Zugehörige ohne Vertretungsmandat wichtige Gesprächspartner, um ein umfassendes und authentisches Gesamtbild zu erhalten.

Auf Wunsch können An- und Zugehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer:innen an

den Gesprächen teilnehmen.

Bei schwierigen medizinischen Fragen werden behandelnde Ärzte/ Ärzt:innen hinzugezogen oder Fallbesprechungen organisiert.

Der Beratungsprozess wird sorgfältig dokumentiert.

Die Willensäußerungen können z. B. in Form einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/ oder eines Notfallbogens festgehalten oder angepasst werden und sollten im Falle einer Nichteinwilligungsfähigkeit gut nachvollziehbar und schnell zugänglich sein.

Die Personen, die an der medizinischen und pflegerischen Versorgung beteiligt sind, werden darüber informiert.

Bei Menschen, die zum Beratungszeitpunkt nicht mehr einwilligungsfähig sind, z. B. durch eine fortgeschrittene Demenz, können Zugehörige und / oder rechtliche Vertreter:innen stellvertretend dem mutmaßlichen Willen entsprechende Entscheidungen treffen. Dabei sind auch Zugehörige ohne Vertretungsmandat wichtige Gesprächspartner, um ein umfassendes und authentisches Gesamtbild zu erhalten.

Ziele der GVP

Ziele der GVP

  • Kennenlernen der individuellen Werte, Wünsche und Vorstellungen


  • Sicherheit, dass sein Wille umgesetzt wird, auch wenn man diesen selbst nicht äußern kann


  • Stärkung der Autonomie und der Würde,


  • Handlungs- und Rechtssicherheit für die versorgenden Personen wie Pflegende und Arzt:innen oder der gesetzlichen Vertreter


  • Entlastung der Zugehörigen, da Wünsche nachvollziehbar schriftlich dokumentiert werden


  • Kennenlernen der individuellen Werte, Wünsche und Vorstellungen


  • Sicherheit, dass sein Wille umgesetzt wird, auch wenn man diesen selbst nicht äußern kann


  • Stärkung der Autonomie und der Würde,


  • Handlungs- und Rechtssicherheit für die versorgenden Personen wie Pflegende und Arzt:innen oder der gesetzlichen Vertreter


  • Entlastung der Zugehörigen, da Wünsche nachvollziehbar schriftlich dokumentiert werden


Wer kann das Beratungsangebot in Anspruch nehmen?

Die gesundheitliche Vorsorgeplanung steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz - und Palliativmedizin und ist im §132 g SGB V verankert.

Für Bewohner und Bewohnerinnen stationärer Pflegeeinrichtungen wird die Beratung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig und kann auch während des Beratungsprozesses jederzeit beendet werde.

Nähere Informationen zu unserem Beratungsangebot für interessierte Einrichtungen erfragen Sie bitte schriftlich per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten.


Wer kann das Beratungsangebot in Anspruch nehmen?

Die gesundheitliche Vorsorgeplanung steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz - und Palliativmedizin und ist im §132 g SGB V verankert.

Für Bewohner und Bewohnerinnen stationärer Pflegeeinrichtungen wird die Beratung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Die Inanspruchnahme der Beratung ist freiwillig und kann auch während des Beratungsprozesses jederzeit beendet werde.

Nähere Informationen zu unserem Beratungsangebot für interessierte Einrichtungen erfragen Sie bitte schriftlich per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten.


Veronika Pohl

Veronika Pohl

Ambulante Ethikberatung

Ambulante Ethikberatung

Wir unterstützen, wenn schwierige Entscheidungen anstehen

Wir unterstützen, wenn schwierige Entscheidungen anstehen

Wenn Menschen schwer erkranken, besonders dann, wenn sie rasch und unvorbereitet in eine solche Situation geraten, dann sind nicht selten weitreichende Entscheidungen zu treffen. Was kann das Ziel der Behandlung sein? Was soll geschehen, wenn die begonnene Therapie nicht den erhofften Erfolg mit sich bringt? Wie lange soll eine lebenserhaltende Therapie fortgesetzt werden, wenn der erreichbare Zustand nicht dem entspricht, was die betroffene Person sich für das Leben mit Krankheit vorgestellt hat? Sowohl Patient:innen als auch ihre Zugehörigen, aber auch das Behandlungsteam können sich fragen, welcher Weg zur bestmöglichen Umsetzung des Patient:innenwillens führt. Die Vorstellungen zu diesem Weg können dabei sehr verschieden sein und zu Konflikten führen. In solchen Situationen stehen wir Ihnen durch fachkompetente, aber neutrale Moderation zur Verfügung. Wir analysieren die Situation der Patient:innen und sprechen eine Empfehlung aus. Diese entsteht, indem wir mit Ihnen die ethisch am besten begründbare Handlungsoption (Entscheidung) erarbeiten, indem verschiedene Handlungsmöglichkeiten gesucht und nach transparenten ethischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden.

Wenn Menschen schwer erkranken, besonders dann, wenn sie rasch und unvorbereitet in eine solche Situation geraten, dann sind nicht selten weitreichende Entscheidungen zu treffen. Was kann das Ziel der Behandlung sein? Was soll geschehen, wenn die begonnene Therapie nicht den erhofften Erfolg mit sich bringt? Wie lange soll eine lebenserhaltende Therapie fortgesetzt werden, wenn der erreichbare Zustand nicht dem entspricht, was die betroffene Person sich für das Leben mit Krankheit vorgestellt hat? Sowohl Patient:innen als auch ihre Zugehörigen, aber auch das Behandlungsteam können sich fragen, welcher Weg zur bestmöglichen Umsetzung des Patient:innenwillens führt. Die Vorstellungen zu diesem Weg können dabei sehr verschieden sein und zu Konflikten führen. In solchen Situationen stehen wir Ihnen durch fachkompetente, aber neutrale Moderation zur Verfügung. Wir analysieren die Situation der Patient:innen und sprechen eine Empfehlung aus. Diese entsteht, indem wir mit Ihnen die ethisch am besten begründbare Handlungsoption (Entscheidung) erarbeiten, indem verschiedene Handlungsmöglichkeiten gesucht und nach transparenten ethischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden.

Themenbeispiele für Ambulante Ethikberatung

Themenbeispiele für Ambulante Ethikberatung

Meist treten ethische Fragen am Lebensende auf, aber nicht ausschließlich. Wenn Patient:innen sich nicht mehr selbst äußern können und für diesen Fall nicht mit einer Patientenverfügung oder durch Benennung eines Vorsorgebevollmächtigten vorgesorgt hat, dann helfen wir dabei, den mutmaßlichen Patient:innenwillen zu ermitteln.

Meist treten ethische Fragen am Lebensende auf, aber nicht ausschließlich. Wenn Patient:innen sich nicht mehr selbst äußern können und für diesen Fall nicht mit einer Patientenverfügung oder durch Benennung eines Vorsorgebevollmächtigten vorgesorgt hat, dann helfen wir dabei, den mutmaßlichen Patient:innenwillen zu ermitteln.

Häufig ergeben sich ethische Fragen, wenn eine laufende Therapie beendet werden soll oder das ursprünglich verabredete Therapieziel nicht erreicht werden kann und geändert werden muß. Hier einige praktische Beispiele für häufige Fragestellungen:

• Soll bei einer fortschreitenden, das Leben begrenzenden Erkrankung eine künstliche Ernährung eingeleitet werden?

• Soll eine lebenserhaltende Therapie (Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung) bei Zustandsverschlechterung beendet werden?

• Sind lebensverlängernde Maßnahmen in der konkreten medizinischen Situation sinnvoll oder würden sie den weiteren Leidensweg verlängern?

• Wie kann mit den Sterbewünschen von Patient:innen am besten umgegangen werden? Ethische Fragen und Konflikte sind so vielfältig wie Menschen verschieden sind.

Dies kann bei allen Betroffenen und Behandlern Unsicherheiten verursachen. Eine differenzierte Betrachtung zu unterstützen und Entscheidungssicherheit zu befördern ist unser Anliegen.

Häufig ergeben sich ethische Fragen, wenn eine laufende Therapie beendet werden soll oder das ursprünglich verabredete Therapieziel nicht erreicht werden kann und geändert werden muß. Hier einige praktische Beispiele für häufige Fragestellungen:

• Soll bei einer fortschreitenden, das Leben begrenzenden Erkrankung eine künstliche Ernährung eingeleitet werden?

• Soll eine lebenserhaltende Therapie (Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung) bei Zustandsverschlechterung beendet werden?

• Sind lebensverlängernde Maßnahmen in der konkreten medizinischen Situation sinnvoll oder würden sie den weiteren Leidensweg verlängern?

• Wie kann mit den Sterbewünschen von Patient:innen am besten umgegangen werden? Ethische Fragen und Konflikte sind so vielfältig wie Menschen verschieden sind.

Dies kann bei allen Betroffenen und Behandlern Unsicherheiten verursachen. Eine differenzierte Betrachtung zu unterstützen und Entscheidungssicherheit zu befördern ist unser Anliegen.

Wer kann ambulante Ethikberatung in Anspruch nehmen?

Wer kann ambulante Ethikberatung in Anspruch nehmen?

Patient:innen, die in ihrer Häuslichkeit oder in stationären Pflegeeinrichtungen leben, ihre Zugehörigen und ambulanten Behandler können sich an uns wenden. Bitte rufen Sie uns zur Vereinbarung eines Informationsgesprächs dafür werktags an.

Patient:innen, die in ihrer Häuslichkeit oder in stationären Pflegeeinrichtungen leben, ihre Zugehörigen und ambulanten Behandler können sich an uns wenden. Bitte rufen Sie uns zur Vereinbarung eines Informationsgesprächs dafür werktags an.

Wie wird ambulante Ethikberatung finanziert?

Wie wird ambulante Ethikberatung finanziert?

Wenn für Palliativpatient:innen eine ambulante Ethikberatung angefragt wird, dann kann dafür der behandelnde Haus- oder Facharzt eine Verordnung (Muster 63, Folgende Maßnahmen sind nötig: Beratung ankreuzen) ausstellen. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten.

Wenn für Palliativpatient:innen eine ambulante Ethikberatung angefragt wird, dann kann dafür der behandelnde Haus- oder Facharzt eine Verordnung (Muster 63, Folgende Maßnahmen sind nötig: Beratung ankreuzen) ausstellen. Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten.

Wo findet die ambulante Ethikberatung statt?

Wo findet die ambulante Ethikberatung statt?

Die ambulante Ethikberatung kann, je nach Zustand der Patient:innen, in der Häuslichkeit, im Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflege, aber auch in den Räumlichkeiten der JOSUA Palliativzentrum GmbH stattfinden.

Die ambulante Ethikberatung kann, je nach Zustand der Patient:innen, in der Häuslichkeit, im Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflege, aber auch in den Räumlichkeiten der JOSUA Palliativzentrum GmbH stattfinden.

Dr. Barbara Schubert

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Kontaktieren Sie Uns

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Tel.: 0351 850 71 850

Fax: 0351 850 71 851

E-Mail: kontakt@josua-palliativ.de


JOSUA – Palliativzentrum Dresden GmbH

Hugo-Junkers-Ring 11

01109 Dresden

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