
SAPV
SAPV
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch seinen Ort finden muss, wo ihm am Besten geholfen werden kann. Auch davon hängt ab, wie gut es unseren Patient:innen geht. Unser Anspruch ist, im Zuhause unserer Patient:innen die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege zu etablieren und gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass dies professionell verantwortlich geschieht.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch seinen Ort finden muss, wo ihm am Besten geholfen werden kann. Auch davon hängt ab, wie gut es unseren Patient:innen geht. Unser Anspruch ist, im Zuhause unserer Patient:innen die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege zu etablieren und gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass dies professionell verantwortlich geschieht.
SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung.
SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativ-versorgung.
Unser Angebot richtet sich an Patient:innen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, sowie einer komplexen Symptomatik.
Wir sind in dieser Situation auch Ansprechpartner:innen für Zugehörige, Haus- und Fachärzte/ Fachärzt:innen, Krankenhäuser und stationäre Pflege-und Behinderteneinrichtungen.
Unser Ziel ist es, unseren Patient:innen eine möglichst hohe Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und sie und ihre Familien genau dort palliativmedizinisch zu begleiten. Dafür arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzten, und Ärzt:innen, den Kliniken und Hospizvereinen, Pflegediensten und stationären Einrichtungen in der Region zusammen.
Wir arbeiten in der Stadt Dresden und im nördlichen Dresdner Umland.
Unser Angebot richtet sich an Patient:innen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, sowie einer komplexen Symptomatik.
Wir sind in dieser Situation auch Ansprechpartner:innen für Zugehörige, Haus- und Fachärzte/ Fachärzt:innen, Krankenhäuser und stationäre Pflege-und Behinderteneinrichtungen.
Unser Ziel ist es, unseren Patient:innen eine möglichst hohe Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und sie und ihre Familien genau dort palliativmedizinisch zu begleiten. Dafür arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzten, und Ärzt:innen, den Kliniken und Hospizvereinen, Pflegediensten und stationären Einrichtungen in der Region zusammen.
Wir arbeiten in der Stadt Dresden und im nördlichen Dresdner Umland.
Was wir konkret leisten
Die erste unserer Aufgaben ist, die Lebensqualität der Patient:innen so gut wie möglich zu stabilisieren…
Die erste unserer Aufgaben ist, die Lebensqualität der Patient:innen so gut wie möglich zu stabilisieren…
Weitere Infos
Weitere Infos
Wer soll das bezahlen
Wer soll das bezahlen
Die Leistungen, die wir anbieten, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt…
Die Leistungen, die wir anbieten, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt…
Weitere Infos
Weitere Infos
Wer uns hilft
Die SAPV ist ein Baustein im Rahmen des sozialen und medizinischen Netzwerkes…
Die SAPV ist ein Baustein im Rahmen des sozialen und medizinischen Netzwerkes…
Weitere Infos
Weitere Infos
Wichtige Dokumente
Wichtige Dokumente
Wichtige Dokumente
Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.
Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.
Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.



Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung
Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung
Einwilligungserklär-ung und Schweigepflichtent-bindung
Ausfüllhilfe Muster 63
Ausfüllhilfe Muster 63
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV (Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.
Unsere Ausfüllhilfe für das Muster 63 finden sie auf der Desktop / Computer Version unserer Website.
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Daten der Patient:innen
ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen
Datum:
VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)
VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich
Diagnosen:
Angabe in ICD oder verbal möglich
Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen
Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)
Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen
Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)
Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss
Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)
4.
Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV
wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.
erkennbar sein
Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich
Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:
Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)
Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung
Möglichkeiten der Palliativversorgung
Wirkungsweise von Medikamenten
Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen
Umgang in Krisen
Umgang im Sterbefall
Koordinationsinhalte sind z.B.:
Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs
Koordination Aufbau Betreuungsnetz
Beschaffung Bedarfsmedikamente
Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes
Inhaltliche Ausrichtung:
notwendige 24h-Rufbereitschaft
Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung
Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)
Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress
Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management
psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)
6.
Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV
Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler
Nähere Angaben:
Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen
Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie
Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung
Mögliche Formulierungen:
Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung
Immer Konkret werden, z.B.:
Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;
Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie
Anwendung einer Schmerzpumpe
Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;
Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,
Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,
Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;
Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung
Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten
geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik
Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen
CAVE:
Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!
VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen
Unsere Patient:innen sind uns als Menschen wichtig, wir nehmen sie auf der Basis des christlichen Menschenbildes als unsere Nächsten an. Ebenso wollen wir auch im Team miteinander umgehen und mit unseren Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Wir gestehen dabei unserem Gegenüber, wie uns selber, zu, unvollkommen zu sein.
Subsidarität und Solidarität bedeuten für unsere Arbeit, dass Jede und Jeder – Mitarbeiter:in, Kolleg:in, Kooperationspartner:in, Patient:in und Zugehörige - für seinen Bereich die größtmögliche Verantwortung hat, die aufgehoben ist in den fachspezifischen Qualifikationen, Befähigungen und Verantwortlichkeiten und begleitet wird von gegenseitiger Unterstützung.
Dabei streben wir an, stets in angemessenem und konstruktivem Austausch zu sein.
Unsere Patient:innen sind uns als Menschen wichtig, wir nehmen sie auf der Basis des christlichen Menschenbildes als unsere Nächsten an. Ebenso wollen wir auch im Team miteinander umgehen und mit unseren Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Wir gestehen dabei unserem Gegenüber, wie uns selber, zu, unvollkommen zu sein.
Subsidarität und Solidarität bedeuten für unsere Arbeit, dass Jede und Jeder – Mitarbeiter:in, Kolleg:in, Kooperationspartner:in, Patient:in und Zugehörige - für seinen Bereich die größtmögliche Verantwortung hat, die aufgehoben ist in den fachspezifischen Qualifikationen, Befähigungen und Verantwortlichkeiten und begleitet wird von gegenseitiger Unterstützung.
Dabei streben wir an, stets in angemessenem und konstruktivem Austausch zu sein.
FAQ SAPV
FAQ SAPV
Häufig gestellte Fragen und Antworten, um häufige Anliegen zu klären.
Häufig gestellte Fragen und Antworten, um häufige Anliegen zu klären.
Was ist Palliativmedizin? Was ist SAPV?
Was ist das Ziel der Palliativmedizin?
Wie erfolgt die Versorgung zu Hause?
Welche Region betreuen Sie als SAPV-Team?
Wer kommt wie oft zum Hausbesuch?
Ist mein Hausarzt/meine Hausärztin noch für mich zuständig? Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Hausarzt oder anderen Fachärzten/Fachärzt:innen?
Wer übernimmt die Kosten für die Palliativversorgung?
Brauchen wir zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?
Wer verordnet den ambulanten Pflegedienst und wie arbeiten sie mit ihm zusammen?
Können Sie Hilfsmittel verordnen?
Wer verordnet die Medikamente?
Was ist Palliativmedizin? Was ist SAPV?
Was ist das Ziel der Palliativmedizin?
Wie erfolgt die Versorgung zu Hause?
Welche Region betreuen Sie als SAPV-Team?
Wer kommt wie oft zum Hausbesuch?
Ist mein Hausarzt/meine Hausärztin noch für mich zuständig? Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Hausarzt oder anderen Fachärzten/Fachärzt:innen?
Wer übernimmt die Kosten für die Palliativversorgung?
Brauchen wir zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?
Wer verordnet den ambulanten Pflegedienst und wie arbeiten sie mit ihm zusammen?
Können Sie Hilfsmittel verordnen?
Wer verordnet die Medikamente?
So erreichen Sie uns
So erreichen Sie uns
Warum ist die Zusammenarbeit mit dem JOSUA Palliativteam
so wertvoll?
Zusammenarbeit ist uns wichtig

Ansgar Ullrich
Christlicher Hospizdienst Dresden e.V.
"Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem palliativ erfahrenen Team JOSUA und begleiten gemeinsam, einfühlsam und kompetent schwer erkrankte Menschen und deren Zugehörige und bieten ihnen unsere Unterstützung, Beistand und Verständnis an. Dafür bringen sich Haupt- und Ehrenamtliche miteinander ein."
"Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem palliativ erfahrenen Team JOSUA und begleiten gemeinsam, einfühlsam und kompetent schwer erkrankte Menschen und deren Zugehörige und bieten ihnen unsere Unterstützung, Beistand und Verständnis an. Dafür bringen sich Haupt- und Ehrenamtliche miteinander ein."

Daniel Röschel
Homecare von Morgen Ost GmbH
"Ich schätze die fachliche Expertise, den reichen Erfahrungsschatz in der gemeinsamen Betreuung, Therapie und Begleitung unserer lebensbegrenzend, fortgeschritten erkrankten Patienten sowie deren An- und Zugehörigen.
Der Austausch in einem multiprofessionellen Team und die Abstimmung in der Betreuung haben für mich einen sehr hohen Stellenwert."
"Ich schätze die fachliche Expertise, den reichen Erfahrungsschatz in der gemeinsamen Betreuung, Therapie und Begleitung unserer lebensbegrenzend, fortgeschritten erkrankten Patienten sowie deren An- und Zugehörigen.
Der Austausch in einem multiprofessionellen Team und die Abstimmung in der Betreuung haben für mich einen sehr hohen Stellenwert."
Frau Dr. Bettina Klinger
Hausärztin
"Die Mitarbeit von SAPV in der Hausarztmedizin entlastet den Patienten, die Angehörigen, die Pflegenden und mich als behandelnde Ärztin. Wir können uns absprechen und Rat holen. Wenn die Praxis geschlossen ist, gibt es für den schwer kranken Menschen immer einen kompetenten Ansprechpartner, der den Patienten kennt."
"Die Mitarbeit von SAPV in der Hausarztmedizin entlastet den Patienten, die Angehörigen, die Pflegenden und mich als behandelnde Ärztin. Wir können uns absprechen und Rat holen. Wenn die Praxis geschlossen ist, gibt es für den schwer kranken Menschen immer einen kompetenten Ansprechpartner, der den Patienten kennt."

Kontakt
Tel.: 0351 850 71 850
Fax: 0351 850 71 851
E-Mail: kontakt@josua-palliativ.de
JOSUA – Palliativzentrum Dresden GmbH
Hugo-Junkers-Ring 11
01109 Dresden
Bankverbindung:
ApoBank
IBAN DE50 300 606010022338261
BIC DAAEDEDDXXX
Bürozeiten 8-16 Uhr
24-Stunden-Notfalltelefon
© 2024 JOSUA Palliativzentrum Dresden. All rights reserved.

© 2024 JOSUA Palliativzentrum Dresden. All rights reserved.

© 2024 JOSUA Palliativzentrum Dresden. All rights reserved.