SAPV

SAPV

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch seinen Ort finden muss, wo ihm am Besten geholfen werden kann. Auch davon hängt ab, wie gut es unseren Patient:innen geht. Unser Anspruch ist, im Zuhause unserer Patient:innen die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege zu etablieren und gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass dies professionell verantwortlich geschieht.

Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch seinen Ort finden muss, wo ihm am Besten geholfen werden kann. Auch davon hängt ab, wie gut es unseren Patient:innen geht. Unser Anspruch ist, im Zuhause unserer Patient:innen die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege zu etablieren und gleichzeitig die Sicherheit zu geben, dass dies professionell verantwortlich geschieht.

SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung.

SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliativ-versorgung.

Unser Angebot richtet sich an Patient:innen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, sowie einer komplexen Symptomatik.

Wir sind in dieser Situation auch Ansprechpartner:innen für Zugehörige, Haus- und Fachärzte/ Fachärzt:innen, Krankenhäuser und stationäre Pflege-und Behinderteneinrichtungen.

 

Unser Ziel ist es, unseren Patient:innen eine möglichst hohe Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und sie und ihre Familien genau dort palliativmedizinisch zu begleiten. Dafür arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzten, und Ärzt:innen, den Kliniken und Hospizvereinen, Pflegediensten und stationären Einrichtungen in der Region zusammen.

Wir arbeiten in der Stadt Dresden und im nördlichen Dresdner Umland.

Unser Angebot richtet sich an Patient:innen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, sowie einer komplexen Symptomatik.

Wir sind in dieser Situation auch Ansprechpartner:innen für Zugehörige, Haus- und Fachärzte/ Fachärzt:innen, Krankenhäuser und stationäre Pflege-und Behinderteneinrichtungen.

 

Unser Ziel ist es, unseren Patient:innen eine möglichst hohe Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und sie und ihre Familien genau dort palliativmedizinisch zu begleiten. Dafür arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzten, und Ärzt:innen, den Kliniken und Hospizvereinen, Pflegediensten und stationären Einrichtungen in der Region zusammen.

Wir arbeiten in der Stadt Dresden und im nördlichen Dresdner Umland.

Was wir konkret leisten

Die erste unserer Aufgaben ist, die Lebensqualität der Patient:innen so gut wie möglich zu stabilisieren…

Die erste unserer Aufgaben ist, die Lebensqualität der Patient:innen so gut wie möglich zu stabilisieren…

Weitere Infos

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Wer soll das bezahlen

Wer soll das bezahlen

Die Leistungen, die wir anbieten, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt…

Die Leistungen, die wir anbieten, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt…

Weitere Infos

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Wer uns hilft

Die SAPV ist ein Baustein im Rahmen des sozialen und medizinischen Netzwerkes…

Die SAPV ist ein Baustein im Rahmen des sozialen und medizinischen Netzwerkes…

Weitere Infos

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Wichtige Dokumente

Wichtige Dokumente

Wichtige Dokumente

Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.

Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.

Den ausgefüllten Anmeldebogen, einen aussagekräftigen Arztbrief und wenn bereits vorhanden eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht senden Sie uns gern per Mail oder Fax zu. Sobald wir alle nötigen Unterlagen erhalten haben, melden wir uns telefonisch bei Ihnen!
Bitte schreiben Sie dazu, wie schnell Sie einen Kontakt wünschen. Falls Sie dringend Hilfe benötigen, rufen Sie uns unter 0351-850 71 850 an!
Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.
Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.

Anmeldeformular SAPV

Anmeldeformular SAPV

Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung

Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung

Einwilligungserklär-ung und Schweigepflichtent-bindung

Ausfüllhilfe Muster 63

Ausfüllhilfe Muster 63

Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV (Formular Muster 63) aus.

Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.

Unsere Ausfüllhilfe für das Muster 63 finden sie auf der Desktop / Computer Version unserer Website.

Ihr Haus-oder Facharzt/-ärztin bzw. auch ein Krankenhausarzt/-ärztin schätzt die Indikation zur SAPV ein und stellt eine Verordnung SAPV ( Formular Muster 63) aus.

Diese Verordnung muss zum Erstkontakt in Ihrer Häuslichkeit vorliegen.

    1. Daten der Patient:innen

      ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen

      Datum:

    • VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)

    • VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich

     

    1. Diagnosen:

      Angabe in ICD oder verbal möglich

      Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen

      Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)

      Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen

      Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)

      Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss

      

    1. Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)

  • 4.

    • Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV

    • wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.

      erkennbar sein

    • Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich

     

     

    1. Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:

    • Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)

    • Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung

    • Möglichkeiten der Palliativversorgung

    • Wirkungsweise von Medikamenten

    • Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen

    • Umgang in Krisen

    • Umgang im Sterbefall


    Koordinationsinhalte sind z.B.:

    • Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs

    • Koordination Aufbau Betreuungsnetz

    • Beschaffung Bedarfsmedikamente

    • Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes


    Inhaltliche Ausrichtung:

    • notwendige 24h-Rufbereitschaft

    • Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung

    • Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)

    • Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress

    • Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management

    • psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)

     

     6.

    • Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV

    • Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler


    Nähere Angaben:

    • Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen

    • Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie

    • Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung


    Mögliche Formulierungen:

    • Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung


    Immer Konkret werden, z.B.:

    • Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;

    • Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie

    • Anwendung einer Schmerzpumpe

    • Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;

    • Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,

    • Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,

      Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;

    • Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung

    • Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten

    • geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik

    • Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen

     

    CAVE:

    • Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!

    • VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen

    1. Daten der Patient:innen

      ErstVO oder FolgeVO: ankreuzen

      Datum:

    • VO aus dem Krankenhaus für 7d ab EN möglich (nicht ab Aufnahme SAPV)

    • VO von Vertragsarzt für 3 Monate quartalsübergreifend möglich

     

    1. Diagnosen:

      Angabe in ICD oder verbal möglich

      Beschränkung auf verordnungsrelevante Diagnosen

      Bei Tumorerkr. alle MET-Lokal. angeben (oft Hinweis auf spezif. Symptome)

      Bei Nichttumorerkr. limitierte Prognose und fehlende kausale Therapierbarkeit darstellen

      Ggf. besondere klinische Ereignisse (Verwirrtheit, Krampfanfälle, Blutungen)

      Ggf. Symptomprogress (Dyspnoe, Schmerz etc.) oder Vorhandensein Ascites, Pleuraerguss

      

    1. Bezug auf Auswahl nehmen (nähere Erklärung der Symptomatik, drohende Krisen, psychosoziale Komponente)

  • 4.

    • Regelmedikation UND Bedarfsmedikation – plausibel für SAPV-Indikation, auch in Abgrenzung zur AAPV

    • wenn Angabe der Einzelmedikamente, dann muss Zeitschema und Bedarfsmed.

      erkennbar sein

    • Verweis auf Brief bzw. Mediplan möglich

     

     

    1. Anliegen des Verordners/ Beratungsinhalte sind z.B.:

    • Beratung zu Möglichkeiten der Symptomkontrolle (Dyspnoe, Angst, Schmerzen, Vorgehen bei Krampfanfällen)

    • Beratung zu Flüssigkeitszufuhr und Ernährung

    • Möglichkeiten der Palliativversorgung

    • Wirkungsweise von Medikamenten

    • Pflegetips, Hilfsmittelberatung, psychosoziale Fragen

    • Umgang in Krisen

    • Umgang im Sterbefall


    Koordinationsinhalte sind z.B.:

    • Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs

    • Koordination Aufbau Betreuungsnetz

    • Beschaffung Bedarfsmedikamente

    • Erstellung Notfallplan Einschaltung des Hospizdienstes


    Inhaltliche Ausrichtung:

    • notwendige 24h-Rufbereitschaft

    • Versorgung mit einer Medikamentenpumpe mit engmaschiger Dosisanpassung

    • Koordination und ggf Durchführung häuslicher/ ambulanter Diagnostik und Therapien (Aszitespunktion, Sonografie, Portversorgung)

    • Kurzfristige Anpassung der Medikation bei Krisen/ Progress

    • Angehörigenedukation, Krisenprävention und -management

    • psychosoziale Unterstützung (Seelsorge, Hospizdienst)

     

     6.

    • Teilversorgung: SAPV ergänzend zur AAPV

    • Vollversorgung: SAPV übernimmt für palliativmedizinischen Behandlungsbedarf die Behandlungshoheit, andere medizinische und therapeutische Maßnahmen verbleiben in der Behandlungshoheit der Vertragsärztlichen Behandler


    Nähere Angaben:

    • Notwendigkeit SAPV muss aus Erklärung hervor gehen

    • Keine allgemeinen Angaben wie Optimierung der Schmerztherapie

    • Tägliche Hausbesuche erforderlich, Psychische Unterstützung


    Mögliche Formulierungen:

    • Krisenintervention bei komplexer Symptomatik/ bei akuter Verschlechterung von ... / zur Vermeidung einer sonst notwendigen Klinikeinweisung


    Immer Konkret werden, z.B.:

    • Opiatrotation oder Umstellung der Dosis bei Änderung der Applikationswege;

    • Anwendung einer komplexen medikamentösen Kombinationstherapie

    • Anwendung einer Schmerzpumpe

    • Häusliche Punktionen von Aszites, Pleuraerguss;

    • Erkennung der Ursachen der Dyspnoe und Auswahl entsprechender Behandlungsmaßnahmen,

    • Durchführung einer komplexen Therapie bei Übelkeit und Erbrechen,

      Behandlung einer blutenden Wunde oder spezielle/ aufwendige Wundversorgung;

    • Aufklärung und psychosoziale Betreuung des Patienten und der Zugehörigen zur Krankheitsverarbeitung

    • Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien oder Kommunikationsschwierigkeiten

    • geschulte Gesprächsführung bei ausgeprägter Angst und Panik

    • Vorausschauende Planung für Notfälle und kurzfristiger Intervention bei Krisen

     

    CAVE:

    • Epikrise Arztbrief muss zu VO passen in Bezug auf AZ, Einschränkungen und Symptomatik!!!

    • VO muss beim Assessment zur SAPV vorliegen

Unsere Patient:innen sind uns als Menschen wichtig, wir nehmen sie auf der Basis des christlichen Menschenbildes als unsere Nächsten an.  Ebenso wollen wir auch im Team miteinander umgehen und mit unseren Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Wir gestehen dabei unserem Gegenüber, wie uns selber, zu, unvollkommen zu sein.


Subsidarität und Solidarität bedeuten für unsere Arbeit, dass Jede und Jeder – Mitarbeiter:in, Kolleg:in, Kooperationspartner:in, Patient:in und Zugehörige - für seinen Bereich die größtmögliche Verantwortung hat, die aufgehoben ist in den fachspezifischen Qualifikationen, Befähigungen und Verantwortlichkeiten und begleitet wird von gegenseitiger Unterstützung.


Dabei streben wir an, stets in angemessenem und konstruktivem Austausch zu sein.

Unsere Patient:innen sind uns als Menschen wichtig, wir nehmen sie auf der Basis des christlichen Menschenbildes als unsere Nächsten an.  Ebenso wollen wir auch im Team miteinander umgehen und mit unseren Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Wir gestehen dabei unserem Gegenüber, wie uns selber, zu, unvollkommen zu sein.


Subsidarität und Solidarität bedeuten für unsere Arbeit, dass Jede und Jeder – Mitarbeiter:in, Kolleg:in, Kooperationspartner:in, Patient:in und Zugehörige - für seinen Bereich die größtmögliche Verantwortung hat, die aufgehoben ist in den fachspezifischen Qualifikationen, Befähigungen und Verantwortlichkeiten und begleitet wird von gegenseitiger Unterstützung.


Dabei streben wir an, stets in angemessenem und konstruktivem Austausch zu sein.

FAQ SAPV

FAQ SAPV

Häufig gestellte Fragen und Antworten, um häufige Anliegen zu klären.

Häufig gestellte Fragen und Antworten, um häufige Anliegen zu klären.

Was ist Palliativmedizin? Was ist SAPV?

Was ist das Ziel der Palliativmedizin?

Wie erfolgt die Versorgung zu Hause?

Welche Region betreuen Sie als SAPV-Team?

Wer kommt wie oft zum Hausbesuch?

Ist mein Hausarzt/meine Hausärztin noch für mich zuständig? Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Hausarzt oder anderen Fachärzten/Fachärzt:innen?

Wer übernimmt die Kosten für die Palliativversorgung?

Brauchen wir zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?

Wer verordnet den ambulanten Pflegedienst und wie arbeiten sie mit ihm zusammen?

Können Sie Hilfsmittel verordnen?

Wer verordnet die Medikamente?

Was ist Palliativmedizin? Was ist SAPV?

Was ist das Ziel der Palliativmedizin?

Wie erfolgt die Versorgung zu Hause?

Welche Region betreuen Sie als SAPV-Team?

Wer kommt wie oft zum Hausbesuch?

Ist mein Hausarzt/meine Hausärztin noch für mich zuständig? Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Hausarzt oder anderen Fachärzten/Fachärzt:innen?

Wer übernimmt die Kosten für die Palliativversorgung?

Brauchen wir zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?

Wer verordnet den ambulanten Pflegedienst und wie arbeiten sie mit ihm zusammen?

Können Sie Hilfsmittel verordnen?

Wer verordnet die Medikamente?

So erreichen Sie uns

So erreichen Sie uns

Warum ist die Zusammenarbeit mit dem JOSUA Palliativteam
so wertvoll?


Zusammenarbeit ist uns wichtig

Ansgar Ullrich

Christlicher Hospizdienst Dresden e.V.

"Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem palliativ erfahrenen Team JOSUA und begleiten gemeinsam, einfühlsam und kompetent schwer erkrankte Menschen und deren Zugehörige und bieten ihnen unsere Unterstützung, Beistand und Verständnis an. Dafür bringen sich Haupt- und Ehrenamtliche miteinander ein."

"Wir schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem palliativ erfahrenen Team JOSUA und begleiten gemeinsam, einfühlsam und kompetent schwer erkrankte Menschen und deren Zugehörige und bieten ihnen unsere Unterstützung, Beistand und Verständnis an. Dafür bringen sich Haupt- und Ehrenamtliche miteinander ein."

Daniel Röschel 

Homecare von Morgen Ost GmbH

"Ich schätze die fachliche Expertise, den reichen Erfahrungsschatz in der gemeinsamen Betreuung, Therapie und Begleitung unserer lebensbegrenzend, fortgeschritten erkrankten Patienten sowie deren An- und Zugehörigen.

Der Austausch in einem multiprofessionellen Team und die Abstimmung in der Betreuung haben für mich einen sehr hohen Stellenwert."

"Ich schätze die fachliche Expertise, den reichen Erfahrungsschatz in der gemeinsamen Betreuung, Therapie und Begleitung unserer lebensbegrenzend, fortgeschritten erkrankten Patienten sowie deren An- und Zugehörigen.

Der Austausch in einem multiprofessionellen Team und die Abstimmung in der Betreuung haben für mich einen sehr hohen Stellenwert."

Frau Dr. Bettina Klinger

Hausärztin

"Die Mitarbeit von SAPV in der Hausarztmedizin entlastet den Patienten, die Angehörigen, die Pflegenden und mich als behandelnde Ärztin. Wir können uns absprechen und Rat holen. Wenn die Praxis geschlossen ist, gibt es für den schwer kranken Menschen immer einen kompetenten Ansprechpartner, der den Patienten kennt."

"Die Mitarbeit von SAPV in der Hausarztmedizin entlastet den Patienten, die Angehörigen, die Pflegenden und mich als behandelnde Ärztin. Wir können uns absprechen und Rat holen. Wenn die Praxis geschlossen ist, gibt es für den schwer kranken Menschen immer einen kompetenten Ansprechpartner, der den Patienten kennt."

Kontakt

Tel.: 0351 850 71 850

Fax: 0351 850 71 851

E-Mail: kontakt@josua-palliativ.de


JOSUA – Palliativzentrum Dresden GmbH

Hugo-Junkers-Ring 11

01109 Dresden

Bankverbindung:

ApoBank

IBAN DE50 300 606010022338261

BIC DAAEDEDDXXX


Bürozeiten 8-16 Uhr

24-Stunden-Notfalltelefon


© 2024 JOSUA Palliativzentrum Dresden. All rights reserved.

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